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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Rahmen von Coachings/Seminaren/Kursen, der Veranstalterin mit ihren Vertragspartnern, im Folgenden „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer gegen diese nicht innerhalt von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich bei der Veranstalterin Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch absenden.

2.Vertragsgegenstand
2.1 Die Veranstalterin bietet Wochenendseminare, Mehrtages-Seminare, Ausbildungskurse und Coachingsitzungen, im Folgenden „Veranstaltungen“ mit unterschiedlicher Teilnehmerzahl an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin auf deren Internetpräsenz, falls vorhanden in deren Geschäftsräumen und den von ihr sonstig genutzten Kommunikationsmedien zur Verfügung gestellt.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages: Die Veranstaltungen sind frei über die Webseite oder schriftlich buchbar. Insbesondere wird vereinbart:
2.2.1. Der Teilnehmer ist erst verbindlich zur Veranstaltung angemeldet, wenn der dafür fällige Gebühr auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.
2.2.2. Der Frühbucherrabatt gilt bei den meisten Veranstaltungen für die Anmeldung bis einen Monat im Voraus (mit Ausnahmen). Im Anmeldeformular auf der Webseite www.habibapierau.de gibt es ein Auswahlkästchen, in dem sie den jeweiligen Frühbucherzeitraum erfahren. Wenn Sie sich rechtzeitig anmelden, die Gebühr aber nicht in der Frühbucherfrist (+2 Tage) einzahlen, befinden Sie sich nicht mehr in der Frühbucherfrist und der Rabatt ist verstrichen.
2.2.3. Absage von der Teilnahme an Veranstaltungen
2.2.3.a) Wenn Sie absagen möchten, tun Sie das bitte so rechtzeitig wie möglich. Wenn es eine Warteliste gibt, können Sie unproblematisch Ihren Platz an eine andere Person abgeben. Wenn Sie für die von Ihnen gebuchte Veranstaltung verhindert sind, können Sie ebenfalls Ihren Platz gerne an eine andere Person weitergeben.
2.2.3.b) Bei Absage bis 48 Stunden vor der Veranstaltung bekommen Sie die Möglichkeit, eines der darauffolgenden Seminare zu besuchen. Wenn Sie sich innerhalb von 12 Monaten nicht für ein anderes Seminar entscheiden konnten, entfällt der Anspruch. Eine Rückerstattung der Gebühr wird nicht geleistet
2.2.3.c) Ohne Absage oder bei Absage ab 48 Stunden vor der Veranstaltung verfällt der Anspruch auf Teilnahme.
2.2.3.e) In jedem Fall empfehle ich den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.


3. Zustandekommen des Vertrags
3.1 Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande, wenn Sie sich auf der Anmelde-Webseite der Veranstalterin mit Namen, Adresse und Telefonnummer eintragen.
3.2 Der Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben. (Bitte prüfen Sie auch ihren Spamorder)
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich, sobald der Seminarbetrag auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen ist.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Fall einer Firmenveranstaltung, schließt die Veranstalterin mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnehmervertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Die Veranstalterin behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn die die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Veranstaltungsgebühr wird dem Teilnehmer unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Im Falle einer Erkrankung des/der Seminarleiters/in, Coach, Trainers/in oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die dessen/deren Einsatz unmöglich machen, ist der Veranstalter berechtig, eine/n anderen qualifizierte/n Seminarleiter/in, Coach, Trainer/in für die entsprechende Veranstaltung einzusetzen

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
4.3 Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen oder, im vorher persönlich vereinbarten Ausnahmefall, die Veranstaltungsgebühr bar direkt vor der Veranstaltung begleichen.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen der Veranstalterin verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.


5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, erscheint der Teilnehmer z.B. an einem Veranstaltungstag nicht zur Veranstaltung, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Es bleibt dem Teilnehmer weiterhin vorbehalten, einen Ersatz zu finden und jemand anderen an seiner statt teilnehmen zu lassen. Diese Regelung gilt nicht für Wochenendseminare und Ausbildungskurse.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und die Veranstaltungsgebühr in Rechnung zu stellen.
6.2 Der/die Seminarleiter/in, Coach, Trainer/in ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.4 Vor der Veranstaltung muss die Veranstalterin bwz. der/die Seminarleiter/in, Coach, Trainer/in über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Auch im Falle von wichtigen Medikamenteneinnahmen ist die Veranstalterin im eigenen Interesse in Kenntnis zu setzen.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.8 Die Veranstaltungen ersetzen keine Therapie. Eine normale psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Teilnehmer, die sich in therapeutischer Behandlung befinden, sollten ihre Teilnahme mit ihrem Therapeuten und dann mit der Veranstalterin absprechen.
6.9 Veranstaltungen, gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
6.10 Für Unterkunft und Verpflegung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich, es sei denn in der Veranstaltungsbeschreibung ist etwas anderes erwähnt. Bei Veranstaltungen in Seminarhäusern oder in Hotels kann es sein, dass eine Tagungspauschale des Seminarhauses oder des Hotels erhoben wird, die auch dann fällig ist, wenn der Teilnehmer nicht im Seminarhaus oder Hotel übernachtet und nicht an den Essen teilnehmen will.

7. Verschwiegenheitspflicht
Die Veranstalterin bzw. der/die Seminarleiter/in, Coach, Trainer/in und die Teilnehmer verpflichten sich, während der Dauer einer Veranstaltung und über das Ende der Veranstaltung hinaus über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Veranstaltung Kenntnis erhalten, Stillschweigen zu bewahren. Des Weiteren verpflichten sich die Veranstalterin bzw. der/die Seminarleiter/in, Coach, Trainer/in und die Teilnehmer, während der Dauer einer Veranstaltung und über das Ende der Veranstaltung hinaus Stillschweigen über Informationen zu wahren, die die Persönlichkeitsrechte der anderen Beteiligten verletzen können.


8. Haftung
8.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


9. Sonstige Bestimmungen
9.1. Alle Nahrungsunverträglichkeiten oder spezielle Bedürfnisse liegen in der Verantwortung des Teilnehmers, sie rechtzeitig vor dem Seminar beim Veranstalter anzumelden, so dass darauf noch reagiert werden kann.
9.2 Der Teilnehmer darf Foto-, Audio- und Videoaufnahmen der Veranstaltung nur dann anfertigen, wenn die Veranstalterin dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Bei Zuwiderhandlung kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen und behält sich Schadensersatzansprüche vor. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr oder Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.


10. Widerrufsbelehrung
Als Teilnehmer haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Anmeldebestätigung und nach Erhalt der Widerrufsbelehrung den abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Bitte nennen Sie uns eine Bankverbindung (mit Angabe des Kontoinhabers, der IBAN und des BIC), auf die wir die Rückzahlung überweisen sollen. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Der Widerruf ist zu richten an:
Christiane Pierau, Feldstraße 37a, 20357 Hamburg, Deutschland.. EMail:
thework@habibapierau.de


Kontakt: Christiane Pierau, Feldstraße 37 a, 20357 Hamburg,
Deutschland. Tel. 040 769 06651 E-Mail: thework@habibapierau.de
Web: www.habibapierau.de
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